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Beschluss zur Mit-Mutterschaft

Im dritten Anlauf wurde Ende des Jahres 2021 endgültig eine Gesetzesänderung zur Neu-Regelung der Mit-Mutterschaft beschlossen. Dieses Thema war seit September 2021 ein Streitfall in der regierenden Koalition. Die Beschlussvorlage eingebracht u. a. von Ingilín Didriksen Strøm (Javnaðarflokki) wurde am 20.12.2021 mit 18 Für- und 13 Gegenstimmen angenommen. Der Beschluss, der auf den Weg gebracht wurde, hat die Gleichsetzung der Mit-Mütter im Vergleich zu Vätern im sog. Barsilskipan (eine Verordnung, die u. a. Mutterschutz & Elternurlaub regelt) zum Ziel. Ehepartnerinnen leiblicher Mütter sollen zukünftig dieselben Rechte wie Väter in heterosexuellen Ehen erhalten. Das heißt: beide Mütter erhalten die volle Erziehungsberechtigung gegenüber den gemeinsamen Kindern. Im Zuge mit dieser Abstimmung nahm die Tingversammlung auch das dänische Gesetz über die Anerkennung nordischer Vaterschaftsentscheidungen an. (Lov om anerkendelse af nordiske faderskabsafgørelser). Folglich wird nun auch eine Mit-Mutterschaft auf den Färöern anerkannt, die in einem anderen nordischen Land festgesetzt wurde. Paare die z. B. aus Dänemark auf die Färöer ziehen, müssen nun nicht mehr damit rechnen, dass eine Mutter das Sorgerecht und Erziehungsberechtigung verliert. Der Verein LGBT Føroyar war an der Ausarbeitung der Gesetzesänderung beratend beteiligt. Die öffentliche und politische Diskussion um dieses Thema war in der zweiten Hälfte des Jahres 2021 so intensiv, dass das Wort „sammóðir“ (Mit-Mutter) schließlich vom Sprachrat der Färöer zum Wort des Jahres gewählt wurde.

(tkj)